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Schlachtabfälle in Gelantine? Bitte antworten!

23. Februar 2006 um 13:02 von Ralph

Ein Grund, der es rechtfertigen würde, Industriediener wie Seehofer und seine roten Kollegen zum Teufel zu jagen, ist der, dass sie dreist Verbraucherschutz versprechen, aber das Gegenteil von dem tun. Deutlich wird das an dem Entwurf des Verbraucherinformations-Gesetzes und der Kritik daran. Im Vergleich zu den Informationspflichten in anderen EU-Staaten bewirke der Entwurf geradezu das Gegenteil:

„In Großbritannien, Dänemark, Irland, Ungarn und vielen anderen Ländern müssen Unternehmen stichhaltig begründen, warum sie Information nicht geben“, sagte Umweltjurist Michael Günther. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beispielsweise müssten detailliert belegt werden – nur dann könnte die Auskunft verweigert werden. „Nach Seehofers Gesetz muss dagegen der Verbraucher begründen, warum ein Unternehmen eine Information geben soll“, so Günther. Weil Unternehmen sich hierzulande aber immer auf das „Betriebsgeheimnis“ berufen könnten, müsste praktisch niemand Auskünfte geben.

Interessant ist der Artikel Betriebsgeheimnis Lutschbonbon auch im Hinblick auf konkrete Beispiele wie das folgende:

Zum Beispiel Haribo: Foodwatch fragte nach Handelsbeziehungen zum Gelantinehersteller Reinert. Dieser hatte umdeklarierte Schlachtabfälle als Rohstoffe zur Gelantineherstellung verwendet. Wie lecker also sind die Goldbären? Antwort von Haribo: Reinert habe eidesstattlich versichert, dass die Gelatine für Haribo keine Schlachtabfälle enthält.

Thematik: Verbraucherschutz,Wirtschaftspolitik . .